Das in Art. 6 GG enthaltene Elternrecht garantiert uns Eltern, dass wir selbst bestimmen können, nach welchen Vorstellungen wir unsere Kinder erziehen.

Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG:

"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."

Dieser Satz enthält eine Institutsgarantie, welche die Kindererziehung in der Familie unter verfassungsrechtlichen Schutz stellt. Dies bedeutet, dass wir Eltern bei unseren Erziehungszielen frei sind und grundsätzlich nicht durch staatlich verordnete Erziehungsziele oder -mittel eingeschränkt werden dürfen. Wir sind frei, unsere Kinder im Sinne unserer eigenen Weltanschauung und Religion sowie unserer eigenen Moral zu erziehen.

Träger des Elternrechts sind ausschließlich die Eltern.

Ihnen allein obliegt die Aufgabe der Pflege und Erziehung.

Daneben hat als Erzieher nur die Schule Platz. Sie hat ebenfalls einen grundrechtlich verankerten Erziehungsauftrag durch Art. 7 GG. Das Recht auf die Festlegung von Unterrichtszielen, das Recht, die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes umfassend zu fördern sowie das Recht und die Pflicht, Voraussetzungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Minderheiten zu schaffen.

In der Verfassung des Landes Hessen wird das Elternrecht folgendermaßen beschrieben.

"Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen, soweit die Grundsätze der Absätze 2 bis 5 nicht verletzt werden. ( Art.56 Abs. 6)

und das Förderstufenurteil des BverfGE: 34 Seite 165ff besagt:

"Der staatliche Erziehungsauftrag in der Schule (..)  ist in seinen Bereichen dem elterlichen Erziehungsrecht nicht nach-, sondern gleichgeordnet.

Diese gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule, welche die Bildung der eigenen Persönlichkeit des Kindes zum Ziel hat, lässt sich nicht in einzelne Komponenten zerlegen: Sie ist in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken zu erfüllen."

Das bedeutet für uns als Schulgemeinde, dass wir nur durch eine gemeinsame und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule, Kooperationen, Hilfen und Unterstützungen entstehen können, die für das Kind unerlässlich sind und für die Eltern und Schule bessere Ausgangspositionen und Entwicklungsoptionen schaffen. Kommunikation, Vertrauen und Hilfe sind dabei der Schlüssel zum Erfolg.

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