§107 Hess. Schulgesetz

Aufgaben der Klassenelternbeiräte

(1) "In der Klassenelternschaft sollen die wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse und der Schule erörtert werden."

Alle 2 Jahre wählt die Klassenelternschaft ihren Elternbeirat und dessen Stellvertreter. Die Aufgabe der Beiden ist es, mindestens 1 Mal pro Schuljahr zum Elternabend einzuladen und zusammen mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Tagesordnung festzulegen.

Sie leiten den Elternabend und informieren die Eltern über Themen und Beschlüsse der Schulelternbeiratssitzung.

Umgekehrt bringen sie auch Anregungen der Eltern in die  Beiratssitzung ein. Sie sind also für die Kommunikation  zwischen Eltern, Elternbeirat, Lehrkräften und Schulleitung zuständig.

Sie selbst nehmen außer an den Schulelternbeiratssitzungen noch an den spontanen Treffen der Elternvertreter teil und evtl. gibt es die Möglichkeit bei Konferenzen, Steuerungsgruppen oder Projektausschüssen mitzuarbeiten.

Jedem Elternbeirat steht es natürlich frei, darüber hinaus noch Klassenfreizeitaktivitäten, Klassenfeste, und, und, und ... zu organisieren.  Als Unterstützung erhält jeder Klassenelternbeirat und dessen Vertreter den EVA-Ordner.

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