Teilnahme an den vierteljährlich stattfindenden Elternbeiratssitzungen. Diese sind im EVA-Ordner festgeschrieben und werden jährlich mit dem Jahresplan der Schulleitung herausgegeben. Auf der Elternbeiratssitzung trifft sich die Schulleitung mit den Elternbeiräten der einzelnen Klassen. Die Lehrerinnen und die Mitglieder der Schulkonferenz haben das Recht an der Schulelternbeiratssitzung mit beratender Stimme teilzunehmen.

Bei Bedarf kurze spontane Treffen der Elternvertreter um schnell reagieren zu können bei der Organisation kurzfristig angesetzter Termine.

Beispiele hierzu wären: "Ernennung der Schulleiterin" 
oder "Rodel-Tag am Herzberg".

Teilnahme an den Sitzungen der Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz besteht aus den Lehrerinnen und Lehrern sowie allen sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule. Die Schulleiterin hat den Vorsitz.

Wir dürfen mit dem Vorsitzenden, dem Vertreter und drei weiteren Angehörigen des SEB (Konf. § 34 (5)) - sowie den Mitgliedern aus der Schulkonferenz - mit beratender Stimme teilnehmen.

"Monatsgespräch"

Des Weiteren findet ein "Monatsgespräch" zwischen dem ersten Elternbeiratsvorsitzenden, seiner Stellvertreterin sowie der Schulleiterin und der stellvertr. Schulleiterin statt. Hier werden keine Entscheidungen getroffen. Diese Monatsgespräche dienen ausschließlich dem Austausch und der zeitnahen Informationsweitergabe an die Elternvertreter innerhalb der Klassen sowie die Schulkonferenz-Mitglieder. Somit können aktuelle Themen aufgegriffen werden, um zeitnah die Eltern in die Prozesse mit einzubinden. Dadurch bekommen auch die Eltern die Möglichkeit, ihre Einschätzungen und Vorschläge miteinzubringen und das Meinungsbild kann dann von den Klassenelternbeiräten zur Beschlussfassung in die Schulkonferenz und die Elternbeiratssitzung mitgenommen werden.

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