- Details
- Geschrieben von Johannes Kinzig
Teilnahme an den vierteljährlich stattfindenden Elternbeiratssitzungen. Diese sind im EVA-Ordner festgeschrieben und werden jährlich mit dem Jahresplan der Schulleitung herausgegeben. Auf der Elternbeiratssitzung trifft sich die Schulleitung mit den Elternbeiräten der einzelnen Klassen. Die Lehrerinnen und die Mitglieder der Schulkonferenz haben das Recht an der Schulelternbeiratssitzung mit beratender Stimme teilzunehmen.
Bei Bedarf kurze spontane Treffen der Elternvertreter um schnell reagieren zu können bei der Organisation kurzfristig angesetzter Termine.
Teilnahme an den Sitzungen der Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz besteht aus den Lehrerinnen und Lehrern sowie allen sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule. Die Schulleiterin hat den Vorsitz.
Wir dürfen mit dem Vorsitzenden, dem Vertreter und drei weiteren Angehörigen des SEB (Konf. § 34 (5)) - sowie den Mitgliedern aus der Schulkonferenz - mit beratender Stimme teilnehmen.
"Whatsapp"
Ein wesentlicher Teil unserer Kommunikation findet inzwischen außerhalb formaler Sitzungen statt, vor allem über WhatsApp. Darüber koordinieren sich die Elternbeiräte klassenübergreifend ebenso wie im direkten Austausch mit den Klassenlehrkräften. Das ermöglicht einen schnellen, verlässlichen Informationsfluss und entlastet zugleich alle Beteiligten von zusätzlichen Regelterminen, ohne Transparenz oder Abstimmung einzubüßen.