Die Hessische Landesregierung hat am Freitag in einer Sonder-Kabinettsitzung weitere notwendige Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus veranlasst, die zum Teil auch den ausgesetzten Schulbetrieb betreffen oder für diesen noch einmal Klarstellungen nötig machen. 

Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6, deren Eltern in systemkritischen Berufen tätig sind. 

 Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen (und Kitas) zu geben, ist durch den Kabinettbeschluss am Freitag in zwei Punkten erweitert worden:

 1.    Weitere Berufsgruppen, die von der Regelung erfasst werden, sind: 

·         Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten

·         Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, mit Nachweis vom Arbeitgeber

2.    Die Berechtigung gilt auch, wenn nur ein Elternteil in einem der in der Liste genannten Bereiche tätig ist.

 Für die Notbetreuung hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ein neues Musterformular zur Verfügung gestellt, das wir diesem Schreiben anhängen und das wir Sie bitten, ab Montag, 23. März, für Neuanmeldungen zu verwenden.
In der Notbetreuung sollte die Gruppengröße auf drei bis fünf Kinder begrenzt sein.

Unser Notfalltelefon ist heute bis 17 Uhr und danach täglich 9-12 Uhr besetzt: 015773395400

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